Papiere, Dokumente und Unterlagen für die Hochzeit
Welche Papiere benötigen Sie für die Anmeldung Ihrer Hochzeit?
Für das Standesamt (Anmeldung zur Eheschließung) brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass:
Erhalten Sie bei der Personalausweisbehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) des Hauptwohnsitzes. Der Personalausweis sollte am Tag der Anmeldung und am Tag der Trauung gültig sein
- Aufenthalts-/Meldebescheinigung:
Erhalten Sie bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) des Hauptwohnsitzes - die Bescheinigung muss aktuell sein (je nach Standesamt nicht älter als 5-14 Tage). Bei manchen Standesämtern ist die Bescheinigung nur notwendig, wenn Sie nicht am Ort der Trauung gemeldet sind
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister:
Ab dem 01.01.2009 wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt - inklusive Hinweisteil (d. h. mit allen nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z.B. Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen). Sie erhalten diese im Standesamt der Geburt. Manche Standesämter verlangen, dass die beglaubigte Abschrift (zum Zeitpunkt der Anmeldung) nicht älter als 6 Monate ist
Unter bestimmten Umständen benötigen Sie noch weitere Unterlagen:
- Wenn gemeinsame Kinder vorhanden ist, pro Kind
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Abschriften aus dem Geburtenregister des Kindes
- ggf. Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde
- ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- Falls ein Partner schon verheiratet war,
- eine aktuelle, beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes
- ggf. rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen
- ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner
- Wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben
- eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk
- ggf. rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften
- ggf. Sterbeurkunden der früheren Lebenspartner
- Wenn ein Partner aus dem Ausland stammt,
- die Geburtsurkunde im Original und i. d. R. eine Übersetzung ins Deutsche von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer – sprechen Sie dazu aber mit dem zugehörigen Standesamt, um unnötige Kosten zu vermeiden
- Wenn ein Partner im Ausland geschieden wurde,
- alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile im Original und i. d. R. eine Übersetzung ins Deutsche von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer – sprechen Sie dazu aber mit dem zugehörigen Standesamt, um unnötige Kosten zu vermeiden
- Wenn ein Partner nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat,
- Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde
- Wenn ein Partner minderjährig ist,
- Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort des zuständigen Familiengericht)
- Wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist,
- Registrierschein
- Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- Bescheinigung über Namenserklärung
- Einbürgerungsurkunde
Es empfiehlt sich jedoch beim Standesbeamten der Anmeldung zur Eheschließung nochmals nachzufragen, welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall benötigt werden, insbesondere da einige Nachweise unter Umständen bereits auf dem entsprechenden Standesamt bereits vorhanden sind (z. B. Meldebestätigung).
Für die katholische Trauung brauchen Sie:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Taufbescheinigung (diese erhalten Sie bei dem Pfarramt der Gemeinde, in der Sie getauft worden sind)
- Bescheinigung, dass Sie ledig sind (diese erhalten Sie bei dem Pfarramt der Gemeinde, in der Sie getauft worden sind)
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung (bzw. Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung (und später Nachweis durch die Heiratsurkunde). Hinweis: Seit 01.01.2009 ist dies zwar aus staatliche Hinsicht durch Änderung des Personenstandsgesetz nicht mehr notwendig, wird aber i. d. R. von der katholischen Kirche gefordert - Ausnahmen kann es bei der katholischen Kirche geben, es ist in diesem Fall aber die Einwilligung des Bischofs notwendig.
- 2 Trauzeugen
- ggf. Firmurkunde
- ggf. unterschriebenes Ehevorbereitungsprotokoll (welches während des Traugesprächs - siehe unten - angelegt wird)
- ggf. Genehmigung des Pfarrers der Heimatgemeinde, wenn Sie nicht in der Heimatgemeinde heiraten wollen
Im Vorfeld der katholischen Trauung findet ein Traugespräch statt, bei dem Sie die Grundsätze der katholischen Ehe anerkennen müssen. Dies sind:
- Unauflösbarkeit der Ehe
- Bestätigung des Kinderwunsches
- Bestätigung, dass die Kinder im katholischen Glauben erzogen werden sollen
Für die evangelische Trauung brauchen Sie:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Taufbescheinigung (diese erhalten Sie bei dem Pfarramt der Gemeinde in der Sie getauft worden sind)
- ggf. Konfirmationsurkunde
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung (bzw. Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung (und später Nachweis durch die Heiratsurkunde). Hinweis: Seit 01.01.2009 ist dies zwar aus staatliche Hinsicht durch Änderung des Personenstandsgesetz nicht mehr notwendig, wird aber von der evangelischen Kirche gefordert